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Nachhaltigkeit steht weiter im Fokus der Aufsicht.

Am 2. August 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf der Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen zur Regelung, unter welchen Kriterien ein Investmentvermögen als nachhaltig vertrieben werden darf, und zur Eindämmung der Gefahr des „Greenwashings“.

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Am 2. August 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Entwurf der Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen. Die Konsultationsphase endete am 6. September 2021. Als Grund für die Erarbeitung der Richtlinie nennt die BaFin, dass das Interesse an nachhaltig ausgerichteten Fondsprodukten wächst und dadurch auch die Anzahl an nachhaltig vertriebenen Investmentvermögen steigt. Das Problem dabei ist, dass es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene geregelt ist, unter welchen Kriterien ein Investmentvermögen als nachhaltig vertrieben werden darf, und dass damit die Gefahr des „Greenwashings“ entsteht.

Der Entwurf der Richtlinie ist u.a. aufgeteilt in den Anwendungsbereich und den Anforderungen an nachhaltige Investmentvermögen und zeigt aber auch Negativbeispiele auf.

Die Richtlinie muss dann angewendet werden, wenn Investmentvermögen in der Namensgebung einen Nachhaltigkeitsbezug aufweisen und/oder als nachhaltig vertrieben werden. Es liegt laut Richtlinie nur ein nachhaltiges Produkt vor, wenn Nachhaltigkeitsgesichtspunkte als Hauptmerkmal bei der Verwaltung des Vermögens vorliegen. Nachhaltigkeit darf kein unbedeutendes Merkmal neben vielen anderen Aspekten sein.

Folgende Anforderungen müssen u.a. erfüllt sein, wenn ein Investmentvermögen als nachhaltig im Sinne der Richtlinie gelten soll:

  • Mindestens 75 Prozent müssen in nachhaltige Vermögensgegenstände investiert sein. Dies muss in den Anlagegrenzen geregelt sein.
  • Die Anlagebedingungen müssen Angaben enthalten, welche Vermögensgegenstände genau als nachhaltig gelten.
  • Die Vermögensgegenstände müssen nach Art. 2 Nr. 17 SFDR nachhaltig sein.
  • Je nach Produktart müssen teilweise Ausschlusskriterien in den Anlagebedingungen sichergestellt werden:
    1. sie müssen beispielsweise einen wesentlichen Beitrag zu Verwirklichung von Umwelt- oder Sozialzielen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 leisten bzw. Umweltziele nach Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/852 und
    2. dürfen nicht zur erheblichen Beeinträchtigung dieser beitragen.

Als Alternative zu einer Anlagegrenze von 75 Prozent für nachhaltige Vermögensgegenstände kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft auch in den Anlagebedingungen erklären, dass sie bei mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens Nachhaltigkeitsfaktoren besonders berücksichtigt oder für das gesamte Investmentvermögen eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt. Die Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. die Anlagestrategie müssen dann in den Anlagebedingungen näher beschrieben werden.

Ausgeschlossen von allen genannten Vorgaben sind Investmentvermögen, die vor dem Zeitpunkt der veröffentlichten Konsultation genehmigt wurden.

Wir freuen uns, dass die Aufsicht mit der Richtlinie eine Möglichkeit schaffen möchte, das Greenwashing von Investmentvermögen zu vermeiden.

Quellen
Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Jurak Davor

Davor Jurak

ist Geschäftsführer der msg Rethink Compliance GmbH und dort verantwortlich für Finanzen und Organisation.

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