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Sustainable-Finance-Strategie der BaFin

Die BaFin hat am 05.07.2023 ihre Sustainable-Finance-Strategie vorlegt. Darin definiert sie ihr Rollenverständnis bei der aufsichtsrechtlichen Überwachung der von der Kreditwirtschaft umzusetzenden Nachhaltigkeitsanforderungen und sie erläutert ihre Handlungsschwerpunkte.

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Sustainable-Finance-Strategie der BaFin, Nachhaltigkeit

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Die Sustainable-Finance-Strategie der BaFin

Die BaFin hat zeitnah zur Verabschiedung der 7. MaRisk-Novelle am 05.07.2023 ihre Sustainable-Finance-Strategie vorlegt.

Rollenverständnis

Die BaFin versteht Nachhaltigkeit in Übereinstimmung mit der EBA/GL/2020/06 und den MaRisk umfassend im Sinne von Environmental, Social und Governance (ESG). Gleichwohl liegt der der aktuelle Fokus der BaFin-Aufsicht analog zur EZB-Aufsicht auf dem Environmental-Themen, speziell auf dem Klimawandel.

Wiederholend zu den MaRisk betont die BaFin, dass ESG-Risiken keine eigene Risikoart darstellen, sondern auf die klassischen Risiken einwirken. Da die klassischen Risiken schon immer zentraler Bestandteil der BaFin-Aufsicht über die Finanzinstitute sind, sind die ESG-Risiken folglich inkludiert.

Die BaFin selbst kann und darf keine eigenen umwelt-, sozial- oder wirtschaftspolitischen Ziele entwickeln oder Einfluss auf die Finanzströme nehmen – im Unterschied zur Politik.

Die BaFin beaufsichtigt die Umsetzung der ESG-Transparenzpflichten durch Unternehmen und bei Finanzprodukten. Die Entwicklung von Bewertungskriterien für die ESG-Wirksamkeit von Anlagestrategien oder Finanzprodukten rechnet explizit nicht zum Aufgabenbereich der BaFin, da die Verpflichtungen selbst vom Gesetzgeber erstellt werden.

Handlungsschwerpunkte der Sustainable-Finance-Strategie

1. Risikoorientierte und praxistaugliche Regulierung

Aufsichtsrecht soll die drei Ziele der Solvenz-, Verhaltens- und Marktaufsicht überwachen. Das heißt ein zentraler Schwerpunkt betrifft prudenzielle Anforderungen im Sinne der Mindestkapitalanforderungen der Säule 1 und zusätzliche Kapitalanforderungen (Säule 2 und Säule 1 Plus- Ansatz). Dabei spricht sich die BaFin gegen aufsichtsrechtlich unterstützende oder benachteiligende Faktoren (supporting factors, penalising factors) aus, mit dem Argument, dass diese zu nicht-risikokonsistenten Kapitalanforderungen führen.

In diesem Zusammenhang darf auf das “Discussion paper on the role of environmental risk in the prudential framework (EBA/DP/2022/02)“ verwiesen werden. Darin beschäftigte sich die EBA mit der Rolle und Bedeutung von Umweltrisiken im Aufsichtsrecht bezogen auf Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Wie in einem separaten Blogartikel ausführlich erläutert wurde, prüft die EBA die mögliche Rechtfertigung für eine spezielle aufsichtliche Behandlung von Engagements, die erheblich mit ökologischen und/oder sozialen Zielen verbunden sind beziehungsweise erhebliche ökologische und/oder soziale Auswirkungen haben. Im Kern gilt es zu klären, ob bei der TREA (Total Risk Exposure Amount)-Festlegung Adjustierungsbedarf innerhalb der klassischen Säule 1 besteht. Die BaFin hatte dies schon immer abgelehnt.

Wie unter anderem der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (voeb) berichtete, hat sich mittlerweile der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) am 24.01.2023 im Bericht zum EU-Bankenpaket gegen Vorschläge ausgesprochen, die Eigenkapitalanforderungen für Kredite, die der Gewinnung oder Förderung fossiler Brennstoffe dienen, zu erhöhen. Damit dürfte sich die Position der BaFin durchsetzen.

Als integrierte Finanzaufsichtsbehörde will sie für Konsistenz zwischen den verschiedenen Finanzmarktsektoren, angemessene Proportionalität und Praxistauglichkeit sorgen. Bei neuen Vorschriften soll eine verlässliche Auslegung erfolgen.

2. Zuverlässigere Daten zu finanziellen Klimarisiken

Problematisch bei der Steuerung finanzieller Klimarisiken ist die Datenverfügbarkeit. Die beaufsichtigten Institute benötigen bei der Beurteilung der Konsequenzen von Transitions- und physischen Risiken auf die bankeigene Bilanz beziehungsweise ihre Finanzinstrumente verlässliche Daten ihrer Firmenkunden. Ausschlaggebend sind folglich die künftigen Offenlegungsanforderungen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beziehungsweise den konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Für die BaFin resultieren in diesem Zusammenhang zwei Prüfungsgebiete: sie prüft, ob und wie die Institute ihre Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen und über ihre Umweltrisiken informieren; sie überwacht im Rahmen der Bilanzkontrolle die Offenlegung der von der CSRD erfassten Unternehmen.

3. Angemessenes Management von umweltbezogenen finanziellen Risiken

Die BaFin berücksichtigt die spezifischen Herausforderungen bei der Integration der finanziellen Klimarisiken im Risikomanagement entsprechend dem Proportionalitätsprinzip und fördert die Methoden(fort)entwicklung. Sensitivitäts- bzw. Szenario-Analysen werden als geeignet angesehen, potenzielle Anfälligkeiten und Konzentrationsrisiken zu erkennen. Die BaFin setzt sich mit den Transitionsplänen der von ihr beaufsichtigten Institute auseinander und prüft sie risikorientiert im Rahmen der Aufsichtsmandats.

4. Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

Greenwashing kann Anleger:innen zu falschen Anlageentscheidungen veranlassen, gerade weil diese zunehmend nicht nur an der Rendite ihres Investments, sondern auch an einer positiven ESG-Wirkung interessiert sind (vgl. hierzu beispielsweise Untersuchungen der Deutschen Bank und Verivox).

Hier ist auf das an das IDW gerichtete BaFin-Schreiben vom 05.07.2023 zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung hinzuweisen. Die BaFin hatte bereits für die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung Prüfungsziele, gebunden an das Risikopotential für Greenwashing, vorgegeben. Diese Vorgaben wurden nun erweitert.

5. Generieren und Teilen von Wissen im offenen Dialog

Sustainable Finance ist ein hochkomplexes Thema, weswegen die BaFin den Austausch mit relevanten Stakeholdern sucht. Wie am BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bereits erkennbar war, bringt sich die BaFin in den europäischen Institutionen und auf internationaler Ebene ein und liefert auch Dokumente, die von der EZB-Aufsicht verwendet werden. Weiter übt die BaFin eine Beobachterrolle im Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung aus und arbeitet in ESG-Fragen eng mit dem Bundesfinanzministerium und anderen federführenden Stellen zusammen.

Einschätzung

Die Strategie der BaFin ist erfreulich präzise ausgefallen und sie bietet für die von ihr beaufsichtigten Institute einen verlässlichen Rahmen.

Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Weiterführende Literatur
Konrad Wimmer

Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.

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