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Reformvorschlag zu Säule 3 – Offenlegung von Klimarisiken für Finanzinstitute

Die Säule 3 ESG-Offenlegung etabliert sich in der Praxis und zielt darauf ab, eine einheitliche Informationsgrundlage für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen. Der Basler Ausschuss hat nun einen Reformvorschlag veröffentlicht, um den Umgang mit der Offenlegung von Klimarisiken besser zu verankern.

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Klimarisiken Reform Nachhaltigkeit

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Offenlegungspflichten von Banken

Den Transparenzanforderungen (Säule 3) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht liegt die Erwartung zu Grunde, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Kreditinstituten in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren beziehungsweise risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren.

Für die Kreditinstitute ergibt sich daraus ein zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern. Die Säule 3 ESG-Offenlegung gemäß Art. 449a CRR hat sich im Jahr 2023 für den Finanzsektor in der Praxis etabliert und zielt darauf ab, eine einheitliche Informationsgrundlage für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen.

Der inhaltliche Fokus liegt auf den ESG-Risiken inklusive der Offenlegung relevanter Kennzahlen für die EU-Taxonomie. Der Themenkomplex rund um Nachhaltigkeit wird ein immer wichtigerer Bestandteil des Bankenaufsichtsrechts. Dass die regulatorischen Entwicklungen in Sachen Nachhaltigkeit sehr dynamisch sind, zeigt die Tatsache, dass bereits Konsultationen über eine Ausweitung der bestehenden ESG-Offenlegungspflichten im Gange sind.

Neue Veröffentlichung zur Offenlegung von Klimarisiken

Der Basler Ausschuss, ein internationales Bankenaufsichtsgremium, veröffentlichte Ende November 2023 ein Säule-3-Rahmenwerk für klimabedingte Finanzrisiken1. Diese Ankündigung erfolgte zu Beginn des globalen Klimagipfels COP28, an dem zahlreiche große Finanzinstitute teilnehmen.

Ziel ist es, die Finanzstabilität weiter zu erhöhen und gemeinsam mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine einheitliche Datenbasis aufzubauen. Die Genauigkeit, Konsistenz und Qualität klimabezogener Daten entwickelt sich stetig weiter. Offenlegungspflichten sollen die Verfügbarkeit solcher Informationen beschleunigen und so eine zukunftsorientierte Risikobewertung durch Finanzinstitute erleichtern.

Derzeit liefert das bestehende Säule-3-Rahmenwerk keine klaren oder vergleichbaren Informationen darüber, wie sich Klimarisikotreiber auf Finanzinstitute auswirken. Vor diesem Hintergrund wurde eine Konsultation gestartet, ob die Umsetzung einer Säule-3-Reform dazu beitragen könnte, die Vergleichbarkeit der Risikoprofile von Finanzinstituten zu fördern und den Marktteilnehmern den Zugang zu wichtigen Informationen über die Gefährdung einer Bank durch klimabedingte Finanzrisiken zu erleichtern.

Die Konsultationsphase dauert bis Ende Februar 2024, eine mögliche Umsetzung würde Anfang 2026 beginnen.

Wesentliche Inhalte der Konsultation

Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden eine umfassende Aktualisierung der aktuellen Offenlegungspraktiken der Finanzinstitute darstellen und spezifische Empfehlungen für Finanzinstitute zur Offenlegung quantitativer und qualitativer Daten im Zusammenhang mit dem Klimawandel enthalten.

Dazu gehören zukunftsorientierte Strategien und die Aufschlüsselung der Sektorexposition gegenüber Klimarisiken sowie die Governance.

In diesem Kontext wird skizziert, dass die Offenlegung historischer Informationen (in Bezug auf den Berichtszeitraum) durch Prognosen ergänzt werden sollte, die den Marktteilnehmern nützliche Informationen über das klimabezogene finanzielle Risikoprofil liefern, unter anderem mittels: quantitativen Offenlegungsanforderungen für finanzierte Emissionen, aufgeschlüsselt nach Sektoren und Regionen; qualitativen Offenlegungsanforderungen, insbesondere in Bezug auf Strategie und Risikomanagement; Emissionsintensität je physischem Output und Exposure des Hypothekenportfolios nach Energieeffizienzniveau.

Außerdem berät der Ausschuss unter anderem über einen Vorschlag, der vorsehen könnte, dass Finanzinstitute Kennzahlen zur Emissionsintensität physischer Aktivitäten (Scope 1, 2 und 3 Emissionen) offenlegen sollen.

Vorgeschlagene Templates

Im Rahmen der Veröffentlichung schlug der Baseler-Ausschuss folgende mögliche Templates vor:

  1. Tabelle CRFRA: Qualitative Informationen zu klimabedingten finanziellen Risiken (Governance, Strategie und Risikomanagement).
  2. Tabelle CRFRB: Qualitative Informationen zu klimabedingten finanziellen Risiken (Transitionsrisiko, physisches Risiko und Konzentrationsrisiko).
  3. Template CRFR1: Transitorisches Risiko – Exposure und finanzierte Emissionen nach Sektor.
  4. Template CRFR2: Physisches Risiko – Exposures, die physischen Risiken unterliegen.
  5. Template CRFR3: Transitorisches Risiko – Immobilienexposure im Hypothekenportfolio nach Energieeffizienzniveau.
  6. Template CRFR4: Transitorisches Risiko – Emissionsintensität pro physische Aktivität und pro Sektor.
  7. Template CRFR5: Transitorisches Risiko – erleichterte Emissionen im Zusammenhang mit Kapitalmärkten und Finanzberatungs-Aktivitäten nach Sektoren.

Erweiterung des Datenmanagements, der Systeme und Modelle

Die Herausforderung für Finanzinstitute besteht darin, in den Aufbau einer konsistenten Datenbank zu investieren, um die Qualität der bereitgestellten Informationen schrittweise zu erhöhen. Insbesondere die Verfügbarkeit von Daten zu finanzierten Emissionen (Scope 3) ist ein zentraler Punkt.

Ziel sollte es sein, dass Finanzinstitute ihre Daten, Systeme und Prognosemodelle zu klimabedingten Finanzrisiken kontinuierlich verbessern. Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Dynamiken im Kontext der Offenlegung und weiterführender Regulatorik vertraut zu machen, um die entsprechende Zielrichtung einzuschlagen.

Quelle
Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Tobias Huth

Tobias Huth

ist als Ökonom bei msg for banking im Bereich Sustainable Finance und Risikomanagement tätig. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance Regulierungen, Nachhaltigkeitsstrategien und Nachhaltigkeitsrisiken.

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