ESG-Rating: Die Politik reagiert, aber ausreichend?
NEWS 01/2024
Die 7. MaRisk-Novelle von 2023 gibt den Instituten auf, „die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risikoklassifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Solange sich dies als noch nicht praktikabel erweist, können separate ESG-Scores bei der Bewertung der Bonität und der Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden.“ Wie diese Anforderung allerdings operationalisiert werden kann, ist derzeit noch offen.
Überblick
In der News 04/20231 hatten wir bereits – da die Scorewerte externer Ratinganbieter kaum miteinander vergleichbar sind – die Aussagefähigkeit externer ESG-Ratings kritisch hinterfragt. So gehen beispielsweise zum Teil unterschiedliche Faktoren ins Rating ein und/oder werden unterschiedlich gewichtet.
Die 7. MaRisk-Novelle von 20232 gibt den Instituten auf, „die Auswirkungen von ESG-Risiken in den Risiko- klassifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Solange sich dies als noch nicht praktikabel erweist, können separate ESG-Scores bei der Bewertung der Bonität und der Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden.“ Wie diese Anforderung allerdings operationalisiert werden kann, ist derzeit noch offen.
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