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Rückblick auf eine erfolgreiche 12. Trendkonferenz Aufsichtsrecht

Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sechs hochkarätige Fachvorträge und interessante Diskussionen: Die mittlerweile 12. Trendkonferenz Aufsichtsrecht von msg for banking war auch dieses Jahr eine anspruchsvolle und für die Teilnehmer mehrwertige Veranstaltung.

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12. Trendkonferenz 2024

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Das war die 12. Trendkonferenz Aufsichtsrecht

12. Trendkonferenz Aufsichtsrecht, 2024, online

Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sechs hochkarätige Fachvorträge und interessante Diskussionen: Die mittlerweile 12. Trendkonferenz Aufsichtsrecht von msg for banking war wieder eine anspruchsvolle und für die Teilnehmer mehrwertige Veranstaltung.

Prof. Dr. Konrad Wimmer und Holger Dürr (beide msg for banking) führten am 19. März 2024 wieder gemeinsam durch diese seit Jahren etablierte Veranstaltung, die als Online-Konferenz stattfand. In der Einführung verdeutlichten sie den Handlungsbedarf, der sich aktuell, aber auch zukünftig aus dem regulatorischen Umfeld der Banken ergibt.

Hochkarätige Referenten und top aktuelle Themen

Dr. Torsten Kelp (BaFin) hob die zentralen Veränderungen durch die siebte MaRisk-Novelle hervor, die 2023 verabschiedet wurde. Insbesondere die ESG-Anforderungen und die Anpassung der Kreditprozesse infolge der EBA-Guideline on Loan Origination and Monitoring sind aufwendig umzusetzen. Spannend war der Blick auf die Alternativen für die Zukunft der MaRisk, unter anderem die Übernahme detaillierter Regelungen mittels umfangreicher Texteinfügungen/Verweise oder die unmittelbare Anwendung neuer EBA-Leitlinien mit prägnanter Auslegungshilfe und Öffnungsklauseln.

Ein Blitzlicht von Gerd Auschner (Sparkasse Coburg-Lichtenfels) und Prof. Dr. Konrad Wimmer beleuchtete die Konsequenzen des aufsichtsrechtlich getriebenen Eigenkapitalengpasses, der immer mehr Institute betrifft, für die Banksteuerung und die Margenkalkulation. Hier bietet MARZIPAN einen praxisgerechten Lösungsansatz, wie Gerd Auschner verdeutlichte.

Anschließend gingen zwei Vorträge auf das hochaktuelle Thema Nachhaltigkeit ein. Christian Elbers (BaFin) und Prof. Dr. Konrad Wimmer widmeten sich den künftigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben – dabei legten sie einem Schwerpunkt auf den EBA-Bericht zu ESG-Risiken in der Säule 1 – sowie auf die praktischen Auswirkungen im Kreditvergabeprozess inklusive Sustainability-adjusted-Pricing.

Dr. Thomas Dietz (Deutsche Bundesbank) betonte unmissverständlich, dass Nachhaltigkeitsprüfungen bereits gängige Prüfungspraxis sind. Die zahlreichen Beispiele machten sehr klar, worauf sich die Institute einstellen müssen. Explizit nannte er die Rolle, die den Selbstverpflichtungen (SDGs, Paris Alignment) im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie zukommt. Außerdem auf die Frage, wie das Institut konkret die ESG-Risiken steuert: ob es ESG-Ratings nutzt und wenn, wie. Und schließlich, wo das Institut mit der Einbindung von Klimarisiken im Stresstesting steht. Zahlreiche Institute werden hier „Hausaufgaben“ mitgenommen haben, die es jetzt zeitnah zu erledigen gilt.

Das ebenfalls top aktuelle Thema künstliche Intelligenz (KI) stand im Fokus des Vortrags von Prof. Dr. Dirk Schieborn (Hochschule Reutlingen). Sehr gut nachvollziehbar zeigte er die Implikationen für die Banksteuerung beziehungsweise das Risikomanagement und die Kreditvergabe auf. Eine zentrale Herausforderung, so Schieborn, ist die Erklärbarkeit von KI-Modellen. Hier vermag XAI (ExplainableAI) die benötigten Erklärungen für die erbrachten Vorhersagen eines KI-basierten Modells zu liefern.

Abgerundet wurde die Trendkonferenz durch den Vortrag von Rainer Alfes (msg for banking), der einen dringenden Handlungsbedarf für LSI in der Banksteuerung und im Meldewesen darlegte. Er ergibt sich, so Alfes, aus der EBA-Guideline zu IRRBB und CSRBB und deren Integration in die MaRisk, die im zweiten Quartal 2024 ansteht (8. MaRisk-Novelle). Neu ist die Regulierung der Kreditspreadrisiken (CSRBB), die grundsätzlich als wesentlich einzustufen sind (MaRisk AT 2.2) und für die analog zu IRRBB die zwei Perspektiven – GuV-Sicht und Barwert-Sicht – abzubilden sind.

Die erfolgreiche Trendkonferenz ermöglicht (wieder) eine Spende

Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, die Trendkonferenz auch dieses Jahr zu einer erfolgreichen und mehrwertigen Veranstaltung zu machen. Dank der großen Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Referentinnen und Referenten konnten wir wieder einen positiven Impuls für soziale Zwecke setzen und 2.500 € an die Deutsche Kinderkrebsstiftung spenden.

Die Deutsche Kinderkrebsstiftung setzt sich erfolgreich dafür ein, Heilungschancen, Behandlungsmethoden und Lebensqualität krebskranker Kinder und Jugendlicher stetig zu verbessern und sowohl die Betroffenen als auch deren Familien zu unterstützen. Mit unserer Spende unterstützen wir die wertvollen Aktivitäten der Deutschen Kinderkrebsstiftung.

Deutsche Kinderkrebsstiftung: www.kinderkrebsstiftung.de

Deutsche Kinderkrebsstiftung

Unsere Mission: die Kinder und Jugendlichen

Trotz medizinischer Fortschritte ist eine Krebserkrankung bei Kindern und Jugendlichen noch nicht in jedem Fall heilbar. Zwei von zehn Erkrankten sterben an Krebs. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung setzt alles daran, dass zukünftig alle Kinder und Jugendlichen geheilt werden.

Sie steht betroffenen Familien und jungen Erwachsenen, die im Kindes- oder Jugendalter an Krebs erkrankt waren, mit Information, Beratung und Hilfe in finanziellen Notlagen zur Seite. Sie setzt sich erfolgreich dafür ein, Heilungschancen, Behandlungsmethoden und Lebensqualität krebskranker Kinder stetig zu verbessern.

Konrad Wimmer

Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.

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