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Kryptoverwahrgeschäft im Web3-Zeitalter

Willkommen im Zeitalter von Web3, in dem digitale Innovationen und Blockchain-Technologien die Finanzwelt auf den Kopf stellen. Während Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und viele andere immer mehr an Bedeutung gewinnen, stehen Investoren und Unternehmen vor der Herausforderung, diese digitalen Vermögenswerte sicher zu verwalten und aufzubewahren.

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Krypto-Verwahrgeschäft, Web3

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Web3: Die Zukunft der digitalen Welt

Web3 steht für die dritte Phase des Internets und repräsentiert eine dezentrale, auf Blockchain basierte Ära, die das Potenzial hat, die Art und Weise, wie wir Geschäfte tätigen, Informationen austauschen und digitale Werte speichern, grundlegend zu verändern.

In Web3 sind digitale Assets, Blockchain-Technologie und VR/AR der Motor für Innovationen. Diese Technologien bieten Transparenz, Sicherheit und Dezentralisierung, die das Vertrauen in digitale Ökosysteme stärken. Kryptowährungen sind nicht nur eine Möglichkeit, Werte zu speichern und zu übertragen, sondern auch eine Brücke in eine Welt voller dezentraler und auch virtueller Anwendungen und Finanzdienstleistungen.

Dezentrale Finanzdienstleistungen (DeFi)

Zwar gibt es bereits einige Use Cases im Web3, jedoch entstehen die meisten Use Cases  aktuell vor allem im Finanzsektor: dem sogenannten Decentralized Finance oder DeFi.

DeFi ist ein Sammelbegriff für Finanzdienstleistungen, die vor allem über öffentliche Blockchains, in erster Linie Ethereum, angeboten werden. Auf DeFi-Protokollen werden Finanzgeschäfte aus dem traditionellen Finanzwesen direkt, das heißt ohne zentrale Vertrauenspartei (zum Beispiel eine Bank), über ein dezentrales Netzwerk abgewickelt.

Basis sämtlicher Anwendungen sind sogenannte Smart Contracts, die in dezentrale Anwendungen auf der Blockchain, meist Open Source zur Verfügung gestellt werden. Ein User braucht dann lediglich eine kompatible Wallet und eine Internetverbindung, um die verschiedensten Finanzdienstleistungen nutzen zu können.

Bereits heute werden ein Großteil der Finanzprodukte aus dem traditionellen Finanzwesen im DeFi abgebildet – vom Kreditgeschäft über den Zahlungsverkehr bis hin zum Handel von digitalen Assets.

Kryptoverwahrung: Vertrauen und Sicherheit für digitalen Vermögenswerte

In einer Welt, die zunehmend von Kryptowährungen und digitalen Assets geprägt ist, gewinnt vor allem die sichere Aufbewahrung und Verwaltung dieser digitalen Vermögenswerten stetig an Bedeutung. Institutionelle Anleger zeigen ein wachsendes Interesse an Kryptowährungen. Immer mehr Banken, Hedgefonds und andere große Investoren erkennen dieses Potenzial und suchen nach sicheren Verwahrungslösungen. Und sie benötigen Partner, die diesen Bedarf decken und institutionellen Anlegern maßgeschneiderte Dienstleistungen anbieten können.

Auch eine Frage von Regulierung und Lizensierung

Die deutschen Aufsichtsbehörden verweisen hinsichtlich der Regulierung des Krypto-Geschäfts beziehungsweise des Kryptoverwahrgeschäfts zunächst einmal auf die bereits bestehenden aufsichtlichen Anforderungen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen (KWG, BAIT, MaRisk etc.), soweit (noch) keine konkreteren rechtlichen Vorgaben definiert wurden.

Insbesondere das Kryptoverwahrgeschäft und die Kryptowertpapierregisterführung wurden jedoch mittlerweile als neue Finanzdienstleistungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Dementsprechend hat die Aufsicht (BaFin) hierzu auch schon entsprechende Merkblätter zum Erlaubnisverfahren veröffentlicht.

Auf europäischer Ebene stehen nunmehr spezifische aufsichtsrechtliche Anforderungen zum Kryptogeschäft und den damit verbundenen Technologien in den Startlöchern. Hier ist insbesondere die Europäische Verordnung zu Markets in Crypto-Assets (Europäische Verordnung zu Markets in Crypto-Assets (MiCA-Verordnung)), als auch die Verordnung über digitale Betriebsstabilität (DORA) zu nennen.

Beide Verordnungen sind Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors der EU, wozu auch eine Verordnung über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen gehört.

Unserer Erfahrung nach, kommt es in einem möglichen Lizensierungsverfahren auf drei Faktoren besonders an:

  1. Angemessene Ausgestaltung zur IT- und Datensicherheit
  2. Maßgeschneidertes Third-Party-Management
  3. Individuelle Quantifizierung relevanter Finanzieller und nicht-finanzieller Risiken (inklusive AML/AFC!)

msg for banking ag begleitet und berät regelmäßig Startups und etablierte Banken bei der Beantragung einer BaFin-Lizenz für unterschiedliche Dienstleistungen rund um das Krypto-Geschäft.

Erfolgreicher Auftakt in die Zukunft

Referenten beim Web3-Community-Day

Mit dem Web3 Community Day am 07.11.2023 haben wir ein neues spannendes Veranstaltungsformat gestartet. In hybrider Form haben wir Themen rund um das Kryptoverwahrgeschäft diskutiert. Impulsvorträge von Alexander Nölle und Miguel Vaz führten zu spannenden Diskussionen.

In regelmäßigen Abständen werden wir in einer offenen Community die Themen rund um Web3 gemeinsam diskutieren. Die nächsten Termine werden auf Banking.Vision veröffentlicht.

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